Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung müssen wir zum 20.08.2021 neue Regelungen für den Trainings- und Kursbereich einführen.
Bei der Nutzung des Traininsgbereichs und/oder Teilnahme an den Kursen müssen mit und ohne ärztliche Verordnung in Zukunft Impf- bzw. Genesungsnachweise erbracht werden. Wer nicht über einen Impf- und Genesungsstatus verfügt muss einen Schnelltest vorweisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Wir hoffen auf euer Verständnis und freuen uns euch weiterhin zum Training begrüßen zu dürfen.
Für weitere Informationen meldet euch gerne in der Praxis.